Die Regeln für die Meisterschaft sind seit 2006 weitgehend stabil geblieben. Seit 2012 gibt es aber Änderungen in der Organisationsstruktur, ab 2023 steigt die Zahl der Wertungsläufe und die Finanzierung wird reformiert. Manche sprechen da von einem "Doppel-Wumms".
Über das Reglement und diese Homepage kann man an Ort und Stelle (sachlich) diskutieren.
Wer nicht diskutieren mag, kann hier nachlesen. Aktuelle Änderungen sind rot eingefärbt.
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OldtimerSlalomCup Oberfranken
Artikel 1 - Veranstalter
Der Oldtimer-Slalom-Cup Oberfranken (OSCO) wird alleinverantwortlich vom Organisator der Meisterschaft (Hansi Walter, 95478 Kemnath, Unterer Markt 22, Telefon 09642/914013 - email: hans_walter2001@yahoo.de) ausgerichtet. Diese Tätigkeit erfolgt ohne Absprache mit dem ADAC Nordbayern, der katholischen Kirche oder sonstwem. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Organisators doppelt. Die Veranstalter der Wertungsläufe sind in die Organisation der Meisterschaft nicht eingebunden und somit auch in keinster Weise für Auswertung, Veröffentlichungen oder die Siegerehrung verantwortlich.
Artikel 2 - Zugelassene Fahrzeuge und Fahrer
Zugelassen sind Fahrzeuge, die mindestens 20 Jahre (2023: Baujahr 2003) oder gerne auch älter sind, Durchrostungen oder technische Schwächen werden akzeptiert. In der Tageswertung ist es den Veranstaltern überlassen, auch jüngere Fahrzeuge zum Start zuzulassen. Bei entsprechender Beteiligung wird im OSCO mindestens ein Pokal für "Gaststarter" verliehen.
Das Alter oder Aussehen der Fahrer spielen keine Rolle. Die Fahrer müssen jedoch im Besitz eines Führerscheins sein, eine Lizenzpflicht besteht laut den Bestimmungen des DMSB. Leider.
Artikel 3 - Wertungsläufe
Möglich ist die Organisation von OSCO-Doppelläufen, bei solchen Vorhaben empfehlen wir die Einrichtung von Startgruppen (jeweils zehn Fahrzeuge). Dadurch verkürzen sich die Wartezeiten in der Startaufstellung. Ältere Teilnehmer leiden schließlich immer wieder mal unter Harndrang.
Die übrigen Wertungsläufe finden im Rahmen von Clubsport-Automobilslaloms oder ADAC-Youngster-Slaloms statt, in der Regel nach dem Ende der Bestzeit-Läufe. Um die Belastungen für Mensch und Material im vertretbaren Rahmen zu halten, wird die Zahl der möglichen Streich-Ergebnisse großzügig bemessen.
Mehr als 14 Wertungsläufe wollen wir eigentlich nicht, dann werten wir zehn Ergebnisse. Sinkt die Anzahl der durchgeführten Veranstaltungen um den Faktor "1", gilt das ebenso für die gewerteten Resultate. Anders ausgedrückt: Es gibt vier Streichergebnisse.
Artikel 4 - Ablauf der Wertungläufe
Für den Ablauf gilt im Wesentlichen das DMSB-Slalom-Reglement. Eine Veranstaltung besteht aus einem Trainingslauf und zwei Wertungsläufen. Das Tragen eines Schutzhelmes ist vorgeschrieben, auch weil viele Fahrer dadurch optisch gewinnen.
Gewertet wird die Zeitdifferenz zwischen 1. und 2. Wertungslauf, wobei eine möglichst geringe Differenz angepeilt werden sollte. Pylonenfehler (s. DMSB-Reglement) werden mit 3 Strafsekunden geahndet. Diese Strafzeit wird jedoch nicht zur Fahrzeit addiert, sondern zur für die Wertung entscheidenden Differenz. Insbesondere kann ein Pylonenfehler weder durch eine höhere Fahrzeit noch durch einen weiteren Pylonenfehler ausgeglichen werden.
Beispiel:
Fahrtzeit im 1. Lauf 45,00 Sekunden + 1 Pylonenfehler
Fahrzeit im 2. Lauf 45,12 Sekunden
Ergebnis also: Zeitdifferenz 0,12 + 3 Strafsekunden = 3,12 Sekunden.
Blöd wäre also das:
Fahrtzeit im 1. Lauf 45,00 Sekunden + 1 Pylonenfehler
Fahrzeit im 2. Lauf 45,12 Sekunden + 1 Pylonenfehler
Ergebnis also: Zeitdifferenz 0,12 + 6 Strafsekunden = 6,12 Sekunden.
Artikel 5 - Punktevergabe
Entgegen aller Vermutungen werden Punkte nicht nach Sympathie vergeben, sondern nach einer festgelegten Formel, die sich auch in anderen Serien bewährt hat:
(Starter in der Klasse - Platzierung) x 10
Starter in der Klasse
Addiert werden ein Punkt für den erfolgreichen Start und ein weiterer für das Finden des Zieles. Insgesamt sind das dann zwei.
Artikel 6 - Zeitnahme
Die Fahrtzeiten werden nach jedem Lauf bekannt gegeben. Die Verwendung von Zeitmessgeräten im Fahrzeug ist nicht vorgeschrieben. Uhren sollten jedoch epochenspezifisch sein.
Artikel 7 - Zeitgleichheit
Bei Zeitgleichheit gibt nicht die bessere Fahrzeit im 1. Wertungslauf den Ausschlag, sondern das Baujahr des Fahrzeuges. Wer das ältere Auto bewegt, kriegt den besseren Platz. Um zu vermeiden, dass auch noch das Alter des Fahrers als Kriterium herangezogen werden muss, gibt's bei gleichem Baujahr dann auch den gleichen Platz und gleiche Punkte.
Artikel 8 - Ergebnislisten
Bei jedem OSCO-Lauf erstellt der Veranstalter eine Ergebnisliste. Diese Liste muss Namen u. Vornamen sowie verbindlich den Club und das Baujahr des Fahrzeugs enthalten.
Diese Ergebnisliste ist entweder innerhalb von 2 Tagen nach Beendigung der Veranstaltung an den in Artikel 1 angegebenen Organisator der OSCO-Meisterschaft zu übersenden oder auf der jeweiligen Homepage des Veranstalter-Clubs so zu veröffentlichen, dass sie heruntergeladen werden können (.pdf oder so...). Auch zu besonderen Feiertagen (Ostern) sind Suchspiele nicht erwünscht.
Artikel 9 - Nenngeld und Preise
Das Nenngeld richtet sich nach dem Nenngeld der jeweiligen Veranstaltung, ein Rabatt wird gerne gesehen. Pokale werden in der Tageswertung nach den auch für die anderen Klassen vorgesehenen Prozentzahlen vergeben.
Die Meisterschaftsehrung findet möglichst vor dem ersten Schneefall in einer separaten Feier statt. Alle Platzierten sind berechtigt, unterhaltende Einlagen vorzutragen, eine Untergrenze für das Niveau dieser Beiträge wird nicht festgelegt. Pokale werden abhängig von der Beteiligung vergeben, mindestens jedoch an die drei Erstplatzierten.
Zusätzlich können Pokal für "Gaststarter" mit Fahrzeugen, die die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, vergeben werden.
Artikel 12 - Schiedsgericht
Über alle Fragen zu Wertung und Reglement entscheidet der Organisator der Meisterschaft. Dessen Entscheidungen sind willkürlich, aber trotzdem gerecht und vor allem endgültig.
Ein Berufungsgericht existiert nicht. Es ist auch NIEMAND befugt, selbst eines zu gründen, wenn Ergebnisse oder Entscheidungen nicht den Erwartungen entsprechen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Basta.
Der Oldtimer-
Artikel 2 -
Zugelassen sind Fahrzeuge, die mindestens 20 Jahre (2023: Baujahr 2003) oder gerne auch älter sind, Durchrostungen oder technische Schwächen werden akzeptiert. In der Tageswertung ist es den Veranstaltern überlassen, auch jüngere Fahrzeuge zum Start zuzulassen. Bei entsprechender Beteiligung wird im OSCO mindestens ein Pokal für "Gaststarter" verliehen.
Das Alter oder Aussehen der Fahrer spielen keine Rolle. Die Fahrer müssen jedoch im Besitz eines Führerscheins sein, eine Lizenzpflicht besteht laut den Bestimmungen des DMSB. Leider.
Teilnehmer der Jahrgänge 2005 bis 2007 müssen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die erfolgreiche Teilnahme an einem Fahrsichtungslehrgang durch einen Trägerverein oder sonstigen Mitgliedern des DMSB schriftlich vorweisen und dürfen nur mit Fahrzeugen mit einem Leistungsgewicht von mind. 1Kg/KW starten.
Artikel 3 -
Möglich ist die Organisation von OSCO-Doppelläufen, bei solchen Vorhaben empfehlen wir die Einrichtung von Startgruppen (jeweils zehn Fahrzeuge). Dadurch verkürzen sich die Wartezeiten in der Startaufstellung. Ältere Teilnehmer leiden schließlich immer wieder mal unter Harndrang.
Die übrigen Wertungsläufe finden im Rahmen von Clubsport-
Mehr als 14 Wertungsläufe wollen wir eigentlich nicht, dann werten wir zehn Ergebnisse. Sinkt die Anzahl der durchgeführten Veranstaltungen um den Faktor "1", gilt das ebenso für die gewerteten Resultate. Anders ausgedrückt: Es gibt vier Streichergebnisse.
Ab einer Zahl von zehn Wertungsläufen gilt dann wieder das, was schon immer galt:
Bei mehr als 6 ausgewählten Events gibt es Streichergebnisse - bei 7, 8, 9 oder 10 Veranstaltungen werden nur 6 gewertet. Die Anzahl der Streichergebnisse kann mit einem Taschenrechner ermittelt werden.
Bei mehr als 6 ausgewählten Events gibt es Streichergebnisse -
Die Prädikatsläufe werden rechtzeitig vor Beginn der Saison vom Schiedsgericht festgelegt und bekannt gegeben.
Für den Ablauf gilt im Wesentlichen das DMSB-
Gewertet wird die Zeitdifferenz zwischen 1. und 2. Wertungslauf, wobei eine möglichst geringe Differenz angepeilt werden sollte. Pylonenfehler (s. DMSB-
Beispiel:
Fahrtzeit im 1. Lauf 45,00 Sekunden + 1 Pylonenfehler
Fahrzeit im 2. Lauf 45,12 Sekunden
Ergebnis also: Zeitdifferenz 0,12 + 3 Strafsekunden = 3,12 Sekunden.
Blöd wäre also das:
Fahrtzeit im 1. Lauf 45,00 Sekunden + 1 Pylonenfehler
Fahrzeit im 2. Lauf 45,12 Sekunden + 1 Pylonenfehler
Ergebnis also: Zeitdifferenz 0,12 + 6 Strafsekunden = 6,12 Sekunden.
Artikel 5 -
Entgegen aller Vermutungen werden Punkte nicht nach Sympathie vergeben, sondern nach einer festgelegten Formel, die sich auch in anderen Serien bewährt hat:
(Starter in der Klasse -
Starter in der Klasse
Addiert werden ein Punkt für den erfolgreichen Start und ein weiterer für das Finden des Zieles. Insgesamt sind das dann zwei.
Artikel 6 -
Die Fahrtzeiten werden nach jedem Lauf bekannt gegeben. Die Verwendung von Zeitmessgeräten im Fahrzeug ist nicht vorgeschrieben. Uhren sollten jedoch epochenspezifisch sein.
Artikel 7 -
Bei Zeitgleichheit gibt nicht die bessere Fahrzeit im 1. Wertungslauf den Ausschlag, sondern das Baujahr des Fahrzeuges. Wer das ältere Auto bewegt, kriegt den besseren Platz. Um zu vermeiden, dass auch noch das Alter des Fahrers als Kriterium herangezogen werden muss, gibt's bei gleichem Baujahr dann auch den gleichen Platz und gleiche Punkte.
Artikel 8 -
Bei jedem OSCO-
Diese Ergebnisliste ist entweder innerhalb von 2 Tagen nach Beendigung der Veranstaltung an den in Artikel 1 angegebenen Organisator der OSCO-
Artikel 9 -
Das Nenngeld richtet sich nach dem Nenngeld der jeweiligen Veranstaltung, ein Rabatt wird gerne gesehen. Pokale werden in der Tageswertung nach den auch für die anderen Klassen vorgesehenen Prozentzahlen vergeben.
Die Meisterschaftsehrung findet möglichst vor dem ersten Schneefall in einer separaten Feier statt. Alle Platzierten sind berechtigt, unterhaltende Einlagen vorzutragen, eine Untergrenze für das Niveau dieser Beiträge wird nicht festgelegt. Pokale werden abhängig von der Beteiligung vergeben, mindestens jedoch an die drei Erstplatzierten.
Zusätzlich können Pokal für "Gaststarter" mit Fahrzeugen, die die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, vergeben werden.
Artikel 10 - Finanzierung
Jeder Veranstalter eines Prädikatslaufes trägt mit einem Beitrag in Höhe des jeweils geforderten Nenngeldes zum Überleben der Pokalrunde bei. Dazu wurde von einem Expertengremium ein absolut unbürokratisches Modell entwickelt: Die Vertreter des Veranstalters dieser Meisterschaft (s. Art. 1) werden vom Nenngeld befreit. Rechnungen, vergessene Überweisungen oder andere Zahlungen, Mahnungen und jeglicher andere lästige Papierkram sind damit ausgeschlossen.
Keine Angst - es gibt nur einen Vertreter des Veranstalters dieser Meisterschaft. Das bin ich.
Keine Angst - es gibt nur einen Vertreter des Veranstalters dieser Meisterschaft. Das bin ich.
Darüber hinaus werden wir von Sponsoren unterstützt, deren Dienstleistungen wir ausdrücklich empfehlen (insbesondere die Firma Hochmuth Erdarbeiten, falls in Wohnortnähe eine eigene Rennstrecke gewünscht wird).
Dritte Säule der Finanzierung ist die OSCO-Steinwald-Classic-Tour (s. Art 11).
Artikel 11 - OSCO-Steinwald-Classic-Tour
Das Organisationskomitee (s. Art. 1) richtet zudem die "OSCO-Steinwald-Classic-Tour" aus. Dabei handelt es sich um eine touristisch-sportliche Ausfahrt mit leichten Orientierungsaufgaben (Bordbuch, Pfeilskizzen, so genannten "Chinesenzeichen") und den bei Oldtimer-Fahrten üblichen Wertungsprüfungen (Gatter etc...). Hindernisse befinden sich grundsätzlich VOR dem Fahrzeug, da mit zunehmendem Alter die Beweglichkeit der Halswirbelsäule abnimmt.
Die Teilnahme ist freiwillig, aber durchaus erwünscht.
Über alle Fragen zu Wertung und Reglement entscheidet der Organisator der Meisterschaft. Dessen Entscheidungen sind willkürlich, aber trotzdem gerecht und vor allem endgültig.
Ein Berufungsgericht existiert nicht. Es ist auch NIEMAND befugt, selbst eines zu gründen, wenn Ergebnisse oder Entscheidungen nicht den Erwartungen entsprechen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Basta.